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Gerne leiten wir folgende Information vom FLVW weiter:

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat den Fahrplan für einen möglichen Re-Start im westfälischen Fußball bekannt gegeben. Aufgrund der am Freitag durch das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO / in der ab 29. März gültigen Fassung) ist ein Mannschaftstraining im Amateur- und Jugendbereich (15 Jahre und älter) bei günstigem Pandemieverlauf frühestens ab dem 19. April möglich. Aus diesem Grund wird der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) die Spiele im Krombacher Westfalenpokal bei Wiederaufnahme des Spielbetriebs mit Priorität ansetzen. Im Jugendfußball finden in dieser Saison keine Westfalenpokalwettbewerbe statt und somit liegt der Fokus auf den offenen Meisterschaftsspielen.

„Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW macht es dem Sport und dem Fußball im Besonderen erneut schwer. Keine einheitlichen Regelungen, Notbremse oder nicht, und damit geöffnete Sportanlagen in der einen und geschlossene Plätze in der anderen Kommune, teilweise bei ähnlichen Inzidenzwerten, lassen Westfalen zu einem Flickenteppich werden“, sieht FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski die aktuelle Situation kritisch: „Aber damit müssen wir nun leben.“ 

„Wir müssen die aktuelle Situation realistisch betrachten und feststellen, dass gerade in den größeren Staffeln nicht genug Spiele bis zum 30. Juni absolviert werden können, um eine Wertung zu erzielen. Deshalb ist es jetzt unser oberstes Ziel, den Vereinen die Möglichkeit zu geben, den Krombacher Westfalenpokal sportlich zu beenden“, erklärt der für den Amateurfußball zuständige FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders und betont, dass dies auch bei einem Wiedereinstieg Mitte bzw. Ende Mai realistisch ist. Ein vorzeitiger Abbruch der Meisterschaftssaison ist aus juristischen Gründen in Westfalen (noch) nicht möglich ist. „Satzungen und Ordnungen lassen dies aktuell nicht zu, weil vor allem in kleineren Staffeln die Chance auf eine Wertung besteht“, so Schnieders. 

Anders sieht es da in der westfälischen Leichtathletik aus. „Wir werden nicht mit einem vollumfänglichen Angebot in die Freiluftsaison gehen können. Dazu sind die Planungen von Veranstaltungen unter den notwendigen Hygieneanforderungen zu aufwändig und kostenintensiv. Sollte es die Infektionslage zulassen, ist es aber unser großes Ziel, für alle Altersklassen zumindest ein Meisterschaftsformat anbieten zu können“, betont Peter Westermann, Vizepräsident Leichtathletik. 

Nachfolgend hat der FLVW die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zusammengefasst: 

FAQ Fußball 

Warum wird die Saison 2020/2021 nicht zum jetzigen Zeitpunkt annulliert?

Die Forderungen einiger Vereine reichen von „sofortiger Einstellung“ bis hin zur schnellstmöglichen Fortsetzung und Ermittlung von Aufsteigern (und Absteigern). Seitens des FLVW ist eine sofortige Einstellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine mögliche Option, da die Organisation des Spielbetriebs als Satzungsaufgabe festgeschrieben ist. Gerade bei „kleineren“ Staffeln und einem entsprechenden Saisonfortschritt kann eine Wertung auch bei einem späteren Re-Start aktuell grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Zum anderen können Vereine – sofern Zuschauer wieder zugelassen sind – Einnahmen durch die Spiele generieren.  

Wie soll der Pokalspielbetrieb ablaufen? 

Bei einer vierwöchigen Vorbereitungszeit für den Amateurfußball könnte der Krombacher Westfalenpokal Mitte bzw. Ende Mai weitergehen. Der Verbands-Fußball-Ausschuss ist in Zusammenarbeit mit den anderen Landesverbänden in NRW aktuell dabei, die Regeln für die Pokalwettbewerbe der aktuellen Coronaschutzverordnung anzupassen. Hier soll z. B. festgeschrieben werden, wie mit Mannschaften, die von einer Platzsperre in Folge der Notbremsen-Verfügung des Landes NRW betroffen sind, verfahren wird oder wie Testungen im Vorfeld von Spielen gegen Profimannschaften zu erfolgen haben.  

Das heißt, dass Vereinen in der Regel eine vierwöchige Vorbereitungszeit gewährt wird?  

Vertreterinnen und Vertreter des FLVW und der 29 FLVW-Kreise sind sich einig, dass den Vereinen nach der langen Zwangspause eine angemessene Zeit zum Training unter Wettkampfbedingungen – sprich: mit der gesamten Mannschaft und mit Kontakt – gewährt werden muss. Unter Federführung von Prof. Dr. Tim Meyer hat die Universität des Saarlandes eine entsprechende Studie durchgeführt, die diesen Zeitraum ebenfalls bestätigt. Sollte es die pandemische Verfügungslage zulassen, können hier zu Vorbereitungszwecken Freundschaftsspiele ausgetragen werden. Da die aktuelle Coronaschutzverordnung weiterhin den Kommunen den Spielraum gewährt, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre das Training zu ermöglichen, könnten im Juniorinnen- und Juniorenfußball einzelnen Spiele nach Absprache mit den betroffenen Vereinen auch nach einer kürzeren Vorbereitungszeit wieder stattfinden. 

Warum denkt der FLVW nicht über Alternativen wie beispielsweise Aufstiegsrunden nach?

Im Vorfeld der Saison 2020/2021 wurden, auch unter Beteiligung westfälischer Vereine, unterschiedliche Szenarien und Staffelgrößen durchgespielt. Als Folge wurde die „50er Regel“ mit der Option der Quotientenregel beschlossen. Ein Moduswechsel auf Verbandsebene ist mitten in der Saison aber nicht geplant. 

Kann der Verband die Spielzeit nicht verlängern, um die Saison in die Wertung zu bekommen?

Nein, das Spieljahr 2020/21 endet am 30. Juni. Aus verschiedenen Gründen ist eine Saisonverlängerung nicht möglich: Zum einen starten bereits am 5. Juli in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Zum anderen haben die Vereine mit ihren Spielerinnen und Spielern Vereinbarungen oder Verträge geschlossen, die in der Regel bis zum 30. Juni gültig sind. In der Jugend ist außerdem der Altersklassenwechsel entscheidend, da nach dem Sommer nicht mehr dieselben Kinder und Jugendlichen in den Mannschaften spielen würden. Geplant ist zudem, die Saison 2021/22 bei den Männern ab dem 15. August und bei den Frauen ab dem 29. August in den überkreislichen Spielklassen zu starten. In der Jugend soll nach einem aktuellen Entwurf des Rahmenspielplans überkreislich ab dem 28./29. August gespielt werden. 

Wie geht es auf Entscheidungsebene beim FLVW weiter? 

Am 8. April 2021 tagt der WDFV-Verbands-Fußballausschuss, um eine einheitliche Regelung für den Amateurfußball im Westen zu erreichen. Regelmäßige Sitzungen des westfälischen Verbands-Fußball-Ausschusses flankieren das oben genannte Treffen. Am 16. April findet auf FLVW-Ebene auch eine Sitzung des Verbands-Jugend-Ausschusses – mit Blick auf die Coronaschutzverordnung ab 19.04.2021 – statt, im Bedarfsfall könnte im Nachgang auch kurzfristig eine Sitzung des Jugendbeirats einberufen werden.  

Neu in der aktuellen Coronaschutzverordnung ist die Pflicht zur einfachen Nachverfolgbarkeit als Voraussetzung für den Trainingsbetrieb von Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Was bietet der FLVW dazu an? 

Vereine müssen Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts der trainierenden Kinder erfassen. Diese Daten müssen vier Wochen lang nachvollziehbar sein. Hierzu empfiehlt der FLVW die FLVW-CheckIn App.

FAQ Leichtathletik 

Wie plant der FLVW den Start in die Freiluftsaison? 

Am 16. Mai 2021 sollen die NRW Open, die NRW-Meisterschaften der Männer und Frauen, in Recklinghausen stattfinden. Die Ausschreibung für die Veranstaltung ist in Abstimmung. Die Teilnehmerzahlen werden entsprechend der Machbarkeit hinsichtlich des Hygienekonzeptes angepasst. Aufgrund der aktuellen Verfügungslage findet allerdings keine offene Ausschreibung statt, die Teilnahme ist nur für Athletinnen und Athleten aus den Landesverbänden Nordrhein und Westfalen möglich. Aktuell geht die Kommission Wettkampforganisation auch davon aus, dass die FLVW- Jugendmeisterschaften am 5. und 6. Juni 2021 im Rahmen der RuhrGames im Lohrheidestadion in Bochum-Wattenscheid stattfinden können.  

Welche weiteren Wettkämpfe sind aktuell für 2021 geplant? 

Folgende weitere Veranstaltungen, bei denen sich Termin und Veranstaltungsort noch im Abstimmungsprozess befinden, sind geplant:  

  • Westfälische Mehrkampfmeisterschaften aller Altersklassen und Blockwettkämpfe U16 
  • Geschlossene Westfälische Senioren-Einzelmeisterschaften 
  • FLVW-Mannschaftsmeisterschaften 
  • NRW-Meisterschaften im Halbmarathon 
  • FLVW-Crossmeisterschaften  

Wie viel Spielraum hat der FLVW bei der Planung von Wettkämpfen in Richtung Herbst? 

Die Kommission Wettkampforganisation plant für jede Altersklasse mindestens eine Meisterschaft anzubieten. Ausweichtermine sind begrenzt umsetzbar, da beispielsweise bei den Männern und Frauen oder in den Jugendklassen die NRW- oder FLVW-Meisterschaften als Qualifikationsmöglichkeiten für Deutsche Meisterschaften dienen. Die FLVW-Senioren-Einzelmeisterschaften werden nach jetzigem Stand von Mai in den Spätsommer verlegt. Ein neuer Termin ist aktuell in der Prüfung. 

Analog zur DM in Dortmund – sind auch bei den geplanten Wettkämpfen in Westfalen Schnelltests angedacht? 

Für jede geplante Veranstaltung wird es ein eigenständiges Hygienekonzept geben, welches mit den örtlichen Ausrichtern und den jeweiligen Stadt- oder Kreisordnungs- und Gesundheitsämtern abgestimmt ist. Die Hygienekonzepte umfassen zum jetzigen Stand:  Maskenpflicht (außer für Athleten und Athletinnen während des Wettkampfs), Schnelltests an den jeweiligen Veranstaltungstagen, Kontakterfassung, Trennung der Personengruppen (Athleten/Betreuer/Mitarbeiter). 

Was passiert, wenn in der Vorbereitung zu Wettkämpfen z. B. eine Kommune die Sportanlagen sperrt und kein Training mehr möglich ist?  

Aktuell wird an den jeweiligen Ausschreibungen und Qualifikationsleistungen gearbeitet. Ziel ist es, faire Normen und Zulassungskriterien festzulegen und solche ungleichen Bedingungen dabei zu berücksichtigen.  

Neu in der aktuellen Coronaschutzverordnung ist die Pflicht zur einfachen Nachverfolgbarkeit als Voraussetzung für den Trainingsbetrieb von Kindern bis einschließlich 14 Jahre. Was bietet der FLVW dazu an? 

Vereine müssen Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts der trainierenden Kinder erfassen. Diese Daten müssen vier Wochen lang nachvollziehbar sein. Hierzu empfiehlt der FLVW die FLVW-CheckIn App.

Bitte ALLE bis spätestens 21.03.2021 mitmachen - für das schönste Tor gibt es ein Jugendtor mit Kippsicherung zu gewinnen - mehr unter folgenden Link:

https://www.flvw.de/news/detail/home-challenge-teilnehmen-und-jugendtor-mit-kippsicherung-gewinnen/

 

Folgend auch noch das offizielle Anschreiben vom FLVW mit weiteren Informationen:

Liebe Vereine,

#SoWerdenToreGemacht  - das ist eure Challenge: Gemeinsam mit unserem Partner artec Sportgeräte verlosen wir zum ersten Mal ein Jugendtor mit Kippsicherung beim Instagram-Gewinnspiel #SoWerdenToreGemacht.

Nehmt ihr die Herausforderung an? Dann zeigt uns euer außergewöhnliches Heim-Tor in einem Video auf Instagram. Mitmachen ist ganz einfach:

1. Schießt ein Tor zuhause & ladet das Video entweder als Story oder Beitrag auf Instagram hoch

2. Verwendet den Hashtag #sowerdentoregemacht und die beiden Verlinkungen @flvw.de und @artec_sportgeraete

3. Das kreativste Tor gewinnt.

Wichtig dabei: Das Profil muss öffentlich einsehbar sein und die Story muss gespeichert werden.

Also Ball schnappen, ein kreatives Tor zuhause erzielen, Video hochladen und mit etwas Glück für euren Verein gewinnen. Die ausführlichen Teilnahmebedingungen findet ihr unter www.flvw-sportplatzwochen.de.

 

Gerne leiten wir noch einmal folgende Informationen vom FLVW anhand von PDF-Dateien (folgende Links) weiter:

 

FAQs – also Fragen und Antworten rund um die Saisonfortführung und zur aktuellen Coronaschutzverordnung (ab 08. März 2021):

Fragen und Antworten Saisonfortführung und CoronaSchVO_12.03.21

 

DFB Broschüre „Zurück auf den Platz“ als Hilfestellung in der aktuellen Situation:

ZurueckaufdenPlatz_11-03 (2)

Vom FLVW veröffentlichen wir gerne folgendes Schreiben bzgl. der neuen Coronaschutzverordnung (gültig ab 08.03.2021) - auch wir stehen diesbzgl. schon mit den Jugendbetreuern im Austausch und werden auch über die Betreuer informieren, wie, wann und wo es ggf. wieder losgehen könnte (Fragen können natürlich auch gerne direkt beim Vorstand platziert werden):

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag des FLVW-Präsidiums und in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW übersende ich Ihnen im Folgenden die Ausführungen zur neuen Coronaschutzverordnung (gültig ab 08.03.2021) zu Ihrer Information.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen auch gerne an der Corona-Hotline  zur Verfügung:  (0 23 07) 371-102. Die Hotline erreichen Sie  Montag bis Freitag von 9 - 12 und von 15 bis 17 Uhr.

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Lockerungen im Lockdown: Was jetzt im Sport gilt

Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben bei ihrer Videokonferenz am Mittwoch, 3. März 2021, eine schrittweise Lockerung des Lockdowns in der Covid-19-Pandemie verkündet. Dies schließt eine Öffnung für den Sport, abhängig von der aktuellen Infektionslage, ein.

Das Land NRW hat die Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März in Form der Neufassung der CoronaSchVO vom 05.03. umgesetzt. Für den Freiluftsport bedeutet das ab dem 8. März 2021:

  • Einzelsportler, 2 Personen (auch aus zwei unterschiedlichen Haushalten), beliebig viele Personen eines Hausstandes oder maximal 5 Personen aus 2 verschiedenen Hausständen dürfen ohne Abstand Sport treiben.
  • Das Training eines Einzelsportlers/ einer Einzelsportlerin durch eine*n Trainer*in/ Übungsleiter*in (z.B. Torwart-Training oder leichtathletisches Einzeltraining) ist möglich.
  • Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren dürfen als Gruppe gemeinsam Sport treiben. Diese Gruppe darf zusätzlich von max. 2 Übungsleiter*innen/ Trainer*innen/ Aufsichtspersonen betreut werden.
  • Zwischen diesen Personen/Gruppen, die gleichzeitig auf einer Sportanlage Sport treiben, ist zwingend dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
  • Der Profisport bzw. das Training von Kaderathleten bleibt unverändert. Lediglich das Training von verbandszertifizierten NLZs wird auf die Altersklassen U15 bis U19 beschränkt.

Die Verantwortung für die Regeleinhaltung liegt beim Verein (auf vereinseigenen Anlagen) bzw. bei der Kommune (auf kommunalen Anlagen). Die Rückverfolgbarkeit ist in §4a nicht zwingend für den Sport vorgeschrieben. Sollte ein Kindertraining jedoch stattfinden, so empfehlen wir dringend die Nutzung der FLVW-CheckIn App oder anderweitiger datenschutzkonformer Dokumentation.

Zuständig für die Öffnung der Sportanlagen sind die örtlichen Ordnungsbehörden (§17). Die beim Re-Start 2020 erprobten Hygienekonzepte der Vereine sollten hierbei notwenige Hilfestellung und Orientierung geben.

FLVW-Hinweise zu verantwortungsvollem Verhalten und Probetrainings

Der FLVW weist zusammen mit dem Landessportbund NRW daraufhin, dass weiterhin größte Vorsicht bei der Ausübung der sportlichen Betätigung geboten ist. Eine falsche Ausnutzung und Umsetzung könnte sich schädlich auf den weiteren Öffnungsprozess für den Sport auswirken. Verantwortungsbewusstsein und Disziplin sind wichtige Faktoren, um den weiteren Öffnungsprozess als zuverlässiger Partner sportpolitisch nicht zu gefährden. Daher ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch kontraproduktiv, für Probetrainings zu werben und durchzuführen (im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten).

Es ist daher auch eine moralische Verpflichtung innerhalb der Vereinslandschaft, im Zuge dieser ersten Öffnungsschritte und der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes auf Probetrainings zu verzichten.

An die Eltern wird ausdrücklich appelliert, verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen. Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes im eigenen Verein für alle Kinder und Jugendlichen hat Priorität.

Die Coronaschutzverordnung gilt ab dem 08.03. und bis zum 28.03.2021. Am 22.03. prüft die Landesregierung, ob weitere Öffnungen im Sinne des 5-Punkte-Plans der Bundesregierung möglich sind. Dies würde auch den Erwachsenensport betreffen.

Wir benötigen weitere Schiedsrichter, um unser Schiedsrichtersoll zu erfüllen, ansonsten müssen wir weiterhin Strafzahlungen an den Verband leisten. 

Mit dem anstehenden Lehrgang besteht wieder die Möglichkeit sich zum Schiedsrichter ausbilden zu lassen.

Interessierte melden sich bitte direkt beim Vorstand oder auch per Mail an vflvorstand@yahoo.de. Falls jemand irgendwen kennt, der ggf. Interesse haben könnte, bitten wir ebenfalls um Rückmeldung beim Vorstand. 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter den gültigen Hygiene- und Abstandsregeln bieten wir einen Präsenz-Anwärterlehrgang an. Dieser findet statt im Paderborner Ahornsportpark von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr (Ahornallee 20, 33106 Paderborn):

Folgende Termine sind festgelegt:

Mo., 01.3.

Mi., 03.3.

Mo., 08.3.

Do., 11.3.

Mo., 15.3.

Mi., 17.3.

Mi., 24.3. (Prüfung in Theorie und Praxis)

Wir bitten um zeitnahe Anmeldungen - besonders gerne von den Vereinen, deren SR-Soll nicht erfüllt ist - an den Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses Hans-Josef Huschen (h.-j.huschen@flvw-kreis-paderborn.de oder 05292/1674).

Aufgrund einer begrenzten Teilnehmeranzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen bei diesem Lehrgang entscheidend.

Melden Sie geeignete Sportlerinnen und Sportler so zeitnah wie möglich an.

Wir behalten uns die Durchführung von online-Schulungen vor, sollte ein Präsenzlehrgang Anfang März nicht möglich sein.

Auch zu diesem Thema stellen wir hiermit das offizielle Schreiben als PDF (folgender Link) zur Verfügung:

Anschreiben Vereine_290121

Der VfL Lichtenau verlegt aufgrund der Covid19 Pandemie und des derzeitigen Lockdowns seine Jahreshauptversammlung, welche für den 06.02.2021 angesetzt war. Speziell wegen anstehender Neuwahlen sieht der VfL von einer Art „Online-Versammlung“  ab, da ansonsten eventuell nicht gewährleistet werden kann, dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben, an der Versammlung und Wahl teilzunehmen. Sobald es wieder möglich ist, Versammlungen vorzunehmen, wird fristgerecht eingeladen und informiert. Der jetzige Vorstand und die jetzigen Abteilungsleiter bleiben daher bis auf Weiteres kommissarisch im Amt.

FLVW stellt Spielbetrieb für dieses Jahr ein

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) schickt seine Vereine vorzeitig in die Winterpause. Nachdem die spielleitenden Stellen den Spielbetrieb bereits für den November
absetzen mussten, wird der Ball in Westfalen auch im Dezember nicht mehr rollen. Das hat der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) am Dienstagabend in einer gemeinsamen
Videokonferenz mit Vertretern des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA) und den Vorsitzenden der 29 FLVW-Kreise beschlossen. Die Vereinbarung gilt für alle Amateur- und Jugendspielklassen
sowie Freundschaftsspiele auf Verbands- und Kreisebene.

„Nach den jüngsten Einschätzungen der Bundes- und Landesregierung ist nicht realistisch zu erwarten, dass der Spielbetrieb im Amateur- und Jugendbereich noch in diesem Jahr wieder
zugelassen wird. Wir haben uns deshalb entschlossen, im Dezember keine Spiele anzusetzen“, betonen der VFA-Vorsitzende Reinhold Spohn und der für den Jugendfußball verantwortliche
Vizepräsident Holger Bellinghoff. Wann die Saison fortgesetzt wird, hängt maßgeblich vom Infektionsgeschehen und den politischen Entscheidungen ab. Manfred Schnieders: „Denkbar ist
eine verkürzte Winterpause und ein früherer Re-Start im Januar“, beschäftigen sich der FLVW-Vizepräsident Amateurfußball, der VFA und die Verantwortlichen im Jugendbereich bereits
mit Anpassungen des Rahmenterminkalenders. Unverändert gilt, dass man den Vereinen eine mindestens zweiwöchige Vorbereitungszeit einräumen wird.

Präsident Gundolf Walaschewski begrüßt die gemeinsam getroffene Entscheidung: „Es ist dringend geboten, einerseits den Vereinen Planungssicherheit zu geben und andererseits der
Gesellschaft zu signalisieren, dass wir den Vorgaben der Politik unbedingt folgen werden und nicht ständig um privilegierte Regelungen für den Fußball nachsuchen.“

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19 Pandemie hat es seitens der Bundesregierung ab bzw. seit dem 02.11.2020 (vorerst bis zum 30.11.2020) weitreichende Einschränkungen gegeben, die auch den Sport und unseren Verein bestreffen und in unserer Kommune wie folgt umgesetzt werden:

  • die Nutzung (und auch somit die Vermietung für Feierlichkeiten) des Sportheims ist untersagt
  • jeglicher Freizeit- und Amateurspielbetrieb auf öffentlichen Plätzen/ Sporthallen ist verboten und muss eingestellt werden
  • alle öffentlichen Gebäude und Sportplätze sind gesperrt

Erlaubt ist dagegen weiterhin der Individualsport, z. B. alleine joggen gehen auf Wald- und Wirtschaftswegen.

Folgende weitere Informationen:

  • der Breitensport im Jugendbereich wird bis nach den Weihnachtsferien ausgesetzt
  • die "neuen" Kurse im Sportheim werden bis auf Weiteres ausgesetzt, ggf. können die Kurse bei ausreichend Interesse per Video Call von zu Hause stattfinden
  • der Wettkampfbetrieb im Tischtennis wurde bereits am 25.10.2020 bis zum 31.12.2020 unterbrochen
  • der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Fußball wurde am 28.10.2020 bis zum Ende der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung untersagt

Die o. g. Punkte gelten bis auf Weiteres. Wenn es neue Informationen gibt, werden sie entsprechend kommuniziert.