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Vom FLVW veröffentlichen wir gerne folgendes Schreiben bzgl. der neuen Coronaschutzverordnung (gültig ab 08.03.2021) - auch wir stehen diesbzgl. schon mit den Jugendbetreuern im Austausch und werden auch über die Betreuer informieren, wie, wann und wo es ggf. wieder losgehen könnte (Fragen können natürlich auch gerne direkt beim Vorstand platziert werden):

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag des FLVW-Präsidiums und in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW übersende ich Ihnen im Folgenden die Ausführungen zur neuen Coronaschutzverordnung (gültig ab 08.03.2021) zu Ihrer Information.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen auch gerne an der Corona-Hotline  zur Verfügung:  (0 23 07) 371-102. Die Hotline erreichen Sie  Montag bis Freitag von 9 - 12 und von 15 bis 17 Uhr.

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Lockerungen im Lockdown: Was jetzt im Sport gilt

Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben bei ihrer Videokonferenz am Mittwoch, 3. März 2021, eine schrittweise Lockerung des Lockdowns in der Covid-19-Pandemie verkündet. Dies schließt eine Öffnung für den Sport, abhängig von der aktuellen Infektionslage, ein.

Das Land NRW hat die Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März in Form der Neufassung der CoronaSchVO vom 05.03. umgesetzt. Für den Freiluftsport bedeutet das ab dem 8. März 2021:

  • Einzelsportler, 2 Personen (auch aus zwei unterschiedlichen Haushalten), beliebig viele Personen eines Hausstandes oder maximal 5 Personen aus 2 verschiedenen Hausständen dürfen ohne Abstand Sport treiben.
  • Das Training eines Einzelsportlers/ einer Einzelsportlerin durch eine*n Trainer*in/ Übungsleiter*in (z.B. Torwart-Training oder leichtathletisches Einzeltraining) ist möglich.
  • Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren dürfen als Gruppe gemeinsam Sport treiben. Diese Gruppe darf zusätzlich von max. 2 Übungsleiter*innen/ Trainer*innen/ Aufsichtspersonen betreut werden.
  • Zwischen diesen Personen/Gruppen, die gleichzeitig auf einer Sportanlage Sport treiben, ist zwingend dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
  • Der Profisport bzw. das Training von Kaderathleten bleibt unverändert. Lediglich das Training von verbandszertifizierten NLZs wird auf die Altersklassen U15 bis U19 beschränkt.

Die Verantwortung für die Regeleinhaltung liegt beim Verein (auf vereinseigenen Anlagen) bzw. bei der Kommune (auf kommunalen Anlagen). Die Rückverfolgbarkeit ist in §4a nicht zwingend für den Sport vorgeschrieben. Sollte ein Kindertraining jedoch stattfinden, so empfehlen wir dringend die Nutzung der FLVW-CheckIn App oder anderweitiger datenschutzkonformer Dokumentation.

Zuständig für die Öffnung der Sportanlagen sind die örtlichen Ordnungsbehörden (§17). Die beim Re-Start 2020 erprobten Hygienekonzepte der Vereine sollten hierbei notwenige Hilfestellung und Orientierung geben.

FLVW-Hinweise zu verantwortungsvollem Verhalten und Probetrainings

Der FLVW weist zusammen mit dem Landessportbund NRW daraufhin, dass weiterhin größte Vorsicht bei der Ausübung der sportlichen Betätigung geboten ist. Eine falsche Ausnutzung und Umsetzung könnte sich schädlich auf den weiteren Öffnungsprozess für den Sport auswirken. Verantwortungsbewusstsein und Disziplin sind wichtige Faktoren, um den weiteren Öffnungsprozess als zuverlässiger Partner sportpolitisch nicht zu gefährden. Daher ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch kontraproduktiv, für Probetrainings zu werben und durchzuführen (im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten).

Es ist daher auch eine moralische Verpflichtung innerhalb der Vereinslandschaft, im Zuge dieser ersten Öffnungsschritte und der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes auf Probetrainings zu verzichten.

An die Eltern wird ausdrücklich appelliert, verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen. Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes im eigenen Verein für alle Kinder und Jugendlichen hat Priorität.

Die Coronaschutzverordnung gilt ab dem 08.03. und bis zum 28.03.2021. Am 22.03. prüft die Landesregierung, ob weitere Öffnungen im Sinne des 5-Punkte-Plans der Bundesregierung möglich sind. Dies würde auch den Erwachsenensport betreffen.

Wir benötigen weitere Schiedsrichter, um unser Schiedsrichtersoll zu erfüllen, ansonsten müssen wir weiterhin Strafzahlungen an den Verband leisten. 

Mit dem anstehenden Lehrgang besteht wieder die Möglichkeit sich zum Schiedsrichter ausbilden zu lassen.

Interessierte melden sich bitte direkt beim Vorstand oder auch per Mail an vflvorstand@yahoo.de. Falls jemand irgendwen kennt, der ggf. Interesse haben könnte, bitten wir ebenfalls um Rückmeldung beim Vorstand. 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter den gültigen Hygiene- und Abstandsregeln bieten wir einen Präsenz-Anwärterlehrgang an. Dieser findet statt im Paderborner Ahornsportpark von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr (Ahornallee 20, 33106 Paderborn):

Folgende Termine sind festgelegt:

Mo., 01.3.

Mi., 03.3.

Mo., 08.3.

Do., 11.3.

Mo., 15.3.

Mi., 17.3.

Mi., 24.3. (Prüfung in Theorie und Praxis)

Wir bitten um zeitnahe Anmeldungen - besonders gerne von den Vereinen, deren SR-Soll nicht erfüllt ist - an den Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses Hans-Josef Huschen (h.-j.huschen@flvw-kreis-paderborn.de oder 05292/1674).

Aufgrund einer begrenzten Teilnehmeranzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen bei diesem Lehrgang entscheidend.

Melden Sie geeignete Sportlerinnen und Sportler so zeitnah wie möglich an.

Wir behalten uns die Durchführung von online-Schulungen vor, sollte ein Präsenzlehrgang Anfang März nicht möglich sein.

Auch zu diesem Thema stellen wir hiermit das offizielle Schreiben als PDF (folgender Link) zur Verfügung:

Anschreiben Vereine_290121

Der VfL Lichtenau verlegt aufgrund der Covid19 Pandemie und des derzeitigen Lockdowns seine Jahreshauptversammlung, welche für den 06.02.2021 angesetzt war. Speziell wegen anstehender Neuwahlen sieht der VfL von einer Art „Online-Versammlung“  ab, da ansonsten eventuell nicht gewährleistet werden kann, dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben, an der Versammlung und Wahl teilzunehmen. Sobald es wieder möglich ist, Versammlungen vorzunehmen, wird fristgerecht eingeladen und informiert. Der jetzige Vorstand und die jetzigen Abteilungsleiter bleiben daher bis auf Weiteres kommissarisch im Amt.

FLVW stellt Spielbetrieb für dieses Jahr ein

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) schickt seine Vereine vorzeitig in die Winterpause. Nachdem die spielleitenden Stellen den Spielbetrieb bereits für den November
absetzen mussten, wird der Ball in Westfalen auch im Dezember nicht mehr rollen. Das hat der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) am Dienstagabend in einer gemeinsamen
Videokonferenz mit Vertretern des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA) und den Vorsitzenden der 29 FLVW-Kreise beschlossen. Die Vereinbarung gilt für alle Amateur- und Jugendspielklassen
sowie Freundschaftsspiele auf Verbands- und Kreisebene.

„Nach den jüngsten Einschätzungen der Bundes- und Landesregierung ist nicht realistisch zu erwarten, dass der Spielbetrieb im Amateur- und Jugendbereich noch in diesem Jahr wieder
zugelassen wird. Wir haben uns deshalb entschlossen, im Dezember keine Spiele anzusetzen“, betonen der VFA-Vorsitzende Reinhold Spohn und der für den Jugendfußball verantwortliche
Vizepräsident Holger Bellinghoff. Wann die Saison fortgesetzt wird, hängt maßgeblich vom Infektionsgeschehen und den politischen Entscheidungen ab. Manfred Schnieders: „Denkbar ist
eine verkürzte Winterpause und ein früherer Re-Start im Januar“, beschäftigen sich der FLVW-Vizepräsident Amateurfußball, der VFA und die Verantwortlichen im Jugendbereich bereits
mit Anpassungen des Rahmenterminkalenders. Unverändert gilt, dass man den Vereinen eine mindestens zweiwöchige Vorbereitungszeit einräumen wird.

Präsident Gundolf Walaschewski begrüßt die gemeinsam getroffene Entscheidung: „Es ist dringend geboten, einerseits den Vereinen Planungssicherheit zu geben und andererseits der
Gesellschaft zu signalisieren, dass wir den Vorgaben der Politik unbedingt folgen werden und nicht ständig um privilegierte Regelungen für den Fußball nachsuchen.“

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19 Pandemie hat es seitens der Bundesregierung ab bzw. seit dem 02.11.2020 (vorerst bis zum 30.11.2020) weitreichende Einschränkungen gegeben, die auch den Sport und unseren Verein bestreffen und in unserer Kommune wie folgt umgesetzt werden:

  • die Nutzung (und auch somit die Vermietung für Feierlichkeiten) des Sportheims ist untersagt
  • jeglicher Freizeit- und Amateurspielbetrieb auf öffentlichen Plätzen/ Sporthallen ist verboten und muss eingestellt werden
  • alle öffentlichen Gebäude und Sportplätze sind gesperrt

Erlaubt ist dagegen weiterhin der Individualsport, z. B. alleine joggen gehen auf Wald- und Wirtschaftswegen.

Folgende weitere Informationen:

  • der Breitensport im Jugendbereich wird bis nach den Weihnachtsferien ausgesetzt
  • die "neuen" Kurse im Sportheim werden bis auf Weiteres ausgesetzt, ggf. können die Kurse bei ausreichend Interesse per Video Call von zu Hause stattfinden
  • der Wettkampfbetrieb im Tischtennis wurde bereits am 25.10.2020 bis zum 31.12.2020 unterbrochen
  • der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Fußball wurde am 28.10.2020 bis zum Ende der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung untersagt

Die o. g. Punkte gelten bis auf Weiteres. Wenn es neue Informationen gibt, werden sie entsprechend kommuniziert.

Tabellenübersicht Kurse

 

Am Sonntag, den 27.09, ist es wieder soweit, Doppelheimspieltag in Lichtenau. Für unsere Dritte geht es im Derby gegen die grün-weiße Zweitvertretung aus dem Nachbarort Holtheim.

Das Team, um das Trainer-Trio Strickling, Gebel und Berlage möchte mit einem Sieg den nächsten Schritt in Richtung Tabellenführung machen.

Anstoß ist um 11Uhr.

 

Im zweiten Heimspiel des Tages möchte unsere Erste den ersten Heimsieg einfahren und den Anschluss an die Spitze nicht verlieren. Die junge Mannschaft, um Trainer Mike Schmitz möchte an den Erfolg aus dem letzten Spiel anknüpfen und freut sich auf zahlreiche Unterstützung gegen die Zweitvertretung vom SV Marienloh.

Anstoß bei der Ersten ist um 15Uhr.

 

Für das leibliche Wohl ist während beider Spiele gesorgt. Der Getränkeverkauf wird wie schon am vorherigen Heimspieltag an der Tribüne sein.

 

Zeitgleich zum Spiel unserer Ersten spielt die zweite Mannschaft der SG Lichtenau/Kleinenberg in Holsen.

Die Jungs werden alles geben, um wie am vergangenen Wochenende 9 Punkte für die neu gegründete SG Lichtenau/Kleinenberg einzufahren.

Schöne Traditionen soll man pflegen:

Daher bietet der VfL Lichtenau auch in diesem Jahr wieder ein Tippspiel zur Bundesliga Saison 2020/2021 an.

Wie auch in den letzten Jahren, nutzen wir wieder den Service von Kicktipp.de!

Der VfL-Buli-Tipp ist ab sofort online und findet sich in den Menüs der facebook- und der VfL-Webseite.

Alternativ kann unten stehender Direktlink verwendet werden:
VfL-Buli-Tipp

Es kann natürlich auch direkt über die Kicktipp-App getippt werden.

Da die Saison bereits am Freitag startet, bitten wir Euch, die Info an Eure Bekannten, Freunde, Verwandten, und alle Lichtenauer weiterzugeben, damit wieder viele mittippen können.

Viel Spaß und vor allem Erfolg beim Tippen.
Eure Webmaster